Diplome und Zertifikate einer Bildungsinstitution auszustellen, zu manipulieren oder zu fälschen, ist trotz Sicherheitsmerkmalen, auch Dritten möglich.
Und diese unverfrorenen Dritten schaden nicht nur Unternehmen, bei denen sie sich bewerben, sondern auch den restlichen Bewerber:innen, die das Nachsehen haben.
Sie schaden auch den Bildungsinstitutionen und Organisationen, welche diese Diplome und Zertifikate ursprünglich ausgestellt haben (oder diese gar nie erstellt haben).
Bildungsinstitutionen müssen deshalb darauf bedacht sein, dass keine gefälschten oder abgeänderten Dokumente ihrer Organisation im Umlauf sind.
Vertrauen sie ausschliesslich darauf, dass Sicherheitsmerkmale wie z.B. Wasserzeichen, Hologramme, Papiertyp ausreichen, um eine Fälschung eines Dokuments auszuschliessen, täuschen sie sich.
Gerade die Digitalisierung eröffnet Gelegenheiten, Dokumente zu manipulieren und/oder zu fälschen. OCR-Programme und Bildbearbeitungssoftware machen es Betrüger:innen leicht, eingescannte Dokumente abzuändern (mehrheitlich werden für Bewerbungen keine Original-Papierdokumente verlangt).
Ausserdem können sich Bildungsinstitutionen nicht darauf verlassen, dass die verantwortlichen Personalrekrutierenden im HR, jedes Sicherheitsmerkmal und jedes Auszeichnungskennzeichen eines Dokuments einer Bildungsorganisation kennen.
Der HR-Fachbereich vertraut mit grosser Wahrscheinlichkeit, dass er auf eine:n ehrliche:n Bewerber:in trifft und deren/dessen Bewerbungsdokumente echt sind.
Gefälschte und manipulierte Dokumente lassen ihn aufhorchen. Fragen stellen sich unweigerlich ein.
Ein Vorfall eines abgeänderten oder gefälschten Dokuments einer Bildungsorganisation ein, färbt unerbittlich auf die Bildungsinstitution ab. Darunter leidet ihr Ruf. Ihr Markenkern ist ramponiert.
Die Blockchain-Technologie ist auch für Bildungsinstitutionen die Lösung.
Bildungsinstitutionen stellen – wie bis anhin – ihre Dokument aus mittels Softwareanwendung aus.
Zusätzlich lassen sie mit Hilfe einer blockchain-basierten Softwareapplikation die Dokumente zertifizieren, indem sie einen Hashwert berechnen lassen, den sie anschliessend in der Blockchain abspeichern.
Bewirbt sich ein/e Bewerber:in bei einem Unternehmen, schickt sie/er das Dokument (z.B. ein Diplom eines Lehrgangs, eines Studiums) als elektronische Datei zu.
Auf diesem Dokument ist der Hashwert beziehungsweise ein QR-Code angedruckt.Dieser Hashwert respektive QR-Code ermöglicht es dem Unternehmen, welches die Personalrekrutierung vornimmt, das Dokument optional zu prüfen.
Dafür muss es sich in der Blockchain via Webapplikation oder Mobilapplikation einloggen/anmelden respektive registrieren und den Hashwert eingeben oder den QR-Code einscannen.
Stimmen die Daten des elektronischen Dokuments mit den Daten (Datensatz), welche dem Hashwert zugeordnet sind, überein, ist das Dokument echt. Auch der Ursprung des Dokuments ist damit nachgewiesen.
Dieser Prüfprozess kann mittels einer Softwareroutine auch automatisiert erfolgen.
In beiden Fällen wird die Bildungsinstitution nicht mehr behelligt. Die Blockchain gibt Auskunft. Damit wird bei der Bildungsorganisation keine Zeit mehr für Auskünfte gebunden.
Mit selbstbestimmter Identität (self-sovereignty identity (SSI)) verändert sich der Umgang mit Daten.
Der Bewerber, die Bewerberin rücken ins Zentrum. Sie speichern ihre personenbezogenen Daten (und nicht die Ausgabestelle oder die Überprüfungsstelle).
Das heisst, dass sie ihre Daten sicher aufbewahren müssen. Sie sind für die Datenspeicherung allein verantwortlich.
Dadurch gewinnen sie an Datenhoheit und bestimmen selbst über ihre Daten.
Durch diese gewonnene Datenhoheit bestimmen sie, an welche Ausgabe- und/oder Überprüfungsstellen Daten freigegeben werden.
Sie können sogar nur Teile der eigenen Daten freigeben und die Verwendungsdauer ihrer Daten zeitlich begrenzen.